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Informationen für Zeiten des Notstands

In Zeiten des Notstands. Für die, die sich besser fühlen mit etwas „legalem Hintergrund“ in herausfordernden Zeiten wie diesen:

[UN Zivilpakt: Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 4]

Im Falle eines öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht und der amtlich verkündet ist, können die Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen, die ihre Verpflichtungen aus diesem Pakt in dem Umfang, den die Lage unbedingt erfordert, außer Kraft setzen,

vorausgesetzt, dass diese Maßnahmen ihren sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht zuwiderlaufen

und keine Diskriminierung allein wegen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache,der Religion oder der sozialen Herkunft enthalten

Die freiwillige Zustimmung zu medizinischen Experimenten betreffend

[Der Nürnberger Kodex, Ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen: Punkt 1]

Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich.

Das heißt, dass

die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen;

dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

Menschenrechte & Bioethik

[Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte: Artikel 6.1]

Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit

vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen

zu erfolgen.

Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf.

[Der hippokratische Eid]

Die Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meinem Vermögen und Urteil,

mich davon fernhalten, Verordnungen zu treffen zu verderblichem Schaden und Unrecht. Ich werde niemandem, auch auf eine Bitte nicht,ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen;




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